(1) Wird entgegen den Vorschriften des § 15 Kredit gewährt, so haften die Geschäftsleiter, die hierbei ihre Pflichten verletzen, und die Mitglieder des Aufsichtsorgans, die trotz Kenntnis gegen eine beabsichtigte Kreditgewährung pflichtwidrig nicht einschreiten, dem Institut als Gesamtschuldner für den entstehenden Schaden; die Geschäftsleiter und die Mitglieder des Aufsichtsorgans haben nachzuweisen, daß sie nicht schuldhaft gehandelt haben.
(2) Der Ersatzanspruch des Instituts kann auch von dessen Gläubigern geltend gemacht werden, soweit sie von diesem keine Befriedigung erlangen können. Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich des Instituts noch dadurch aufgehoben, daß bei Instituten in der Rechtsform der juristischen Person die Kreditgewährung auf einem Beschluß des obersten Organs des Instituts (Hauptversammlung, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung) beruht.
(3) Die Ansprüche nach Absatz 1 verjähren in fünf Jahren.
Fußnote
(+++ §§ 10 bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 u. § 51c Abs. 4 +++)
(+++ §§ 10c bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 7b, Abs. 9e +++)
(+++ §§ 11 bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 7 +++)
(+++ §§ 12a bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 9a Satz 1 +++)
(+++ §§ 15 bis 18: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 7a +++)
(+++ §§ 17 bis 22: Zur Anwendung vgl. § 3 Nr. 6 KfWV +++)
Fachbeiträge • 1
- 1. StaRUG: Teil 2 - Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, Kapitel 2 Restrukturierungs- und StabilisierungsinstrumenteEingeschränkter ZugriffFrank Löffler · www.k1.de · 30. Dezember 2020
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/12568 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11495, 18/11929, 18/12181 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12367 - Kontogebühren - Transparenz und Verbraucherschutz erhöhenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 3. 18/12405 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11555, 18/11928, 18/12181 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 4. 19/29352 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27410, 19/28403, 19/28605 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/9276 - Kunden von Restschuldversicherungen besser schützen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Stefan Schmidt, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14386(neu) - Effektiver Verbraucherschutz bei RestschuldversicherungenBundestag Drucksachen · 5. Mai 2021
- 5. 19/29372 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26925 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren b) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26025 - Einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen - Digitale Wertpapiere aller Art ermöglichenBundestag Drucksachen · 5. Mai 2021
- 6. 19/26925 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen WertpapierenBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 7. 20/9093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. November 2023
- 8. 20/14240 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und SteuerbereichBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024