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29. November 2017
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20. August 2025
20. August 2025
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Bei
- 1.
- raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen,
- 2.
- Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen,
- 3.
- Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen,
(2) Bei sonstigen Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts sind die Erfordernisse der Raumordnung nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.
(3) Bei Genehmigungen über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen von Personen des Privatrechts nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze der Raumordnung und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.
Fußnote
§ 4 Abs. 1 u. 2 idF d. Bek. v. 22.12.2008 I 2986: Bayern - Abweichung durch das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) idF d. G v. 25.6.2012, GVBl. BY 2012, 254, BayRS 230-1-W mWv 1.7.2012 (vgl. BGBl. I 2012, 1820)
Fachbeiträge • 50
- 1. Der Koalitionsvertrag NRW - Das Aus für die Windenergie?Eingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 2. Verfahrensinformation zu 4 VR 1.13Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 9 VR 43.04, Beschluss vom 15. Juli 2005Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Verfahrensinformation zu 4 C 1.09Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 9 A 72.07, Urteil vom 13. Mai 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 4 A 1078.04, Urteil vom 16. März 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 9 B 30.08, Beschluss vom 05. Dezember 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 A 2.15, Urteil vom 09. November 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de