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29. November 2017
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28. September 2023
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20. August 2025
20. August 2025
(1) Soweit der Raumordnungsplan nicht als Gesetz oder Rechtsverordnung verkündet wird, ist er oder seine Genehmigung oder der Beschluss über ihn öffentlich bekannt zu machen; mit der Bekanntmachung wird der Raumordnungsplan wirksam.
(2) Der Raumordnungsplan ist mit der Begründung und, wenn über die Annahme des Raumordnungsplans nicht durch Gesetz entschieden wird, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung mit der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 3 und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich ist Einsichtnahme an einem oder mehreren Orten zu gewähren. Wenn das Landesrecht keine Bestimmungen zum Ort der Einsichtnahme trifft, wird er von der planaufstellenden Stelle bestimmt. In der Bekanntmachung oder in der Verkündung des Raumordnungsplans ist auf die Veröffentlichung unter Angabe der Internetseite oder Internetadresse sowie auf die Einsichtnahmemöglichkeit hinzuweisen.
(3) Dem Raumordnungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, sowie über die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt nach § 8 Abs. 4 Satz 1 durchzuführenden Maßnahmen.
(4) Im Falle der Beteiligung von Nachbarstaaten nach § 9 Absatz 4 werden die in den Absätzen 2 und 3 genannten Informationen der dort zuständigen Behörde übermittelt.
Fußnote
(+++ § 10: Zur Anwendung vgl. § 28 Abs. 5 +++)
§ 10 (früher § 11 idF d. Bek. v. 22.12.2008 I 2986): Bayern - Abweichung durch das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) idF d. G v. 25.6.2012, GVBl. BY 2012, 254, BayRS 230-1-W mWv 1.7.2012 (vgl. BGBl. I 2012, 1820)
Fachbeiträge • 4
- 1. BVerwG 4 BN 55.19, Beschluss vom 10. Juni 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. Verfahrensinformation zu 4 C 4.08Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 4 BN 45.10, Beschluss vom 24. Mai 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 4 BN 1.14, Beschluss vom 30. Juli 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/11432 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/10883 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. März 2017
- 2. 18/10883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 3. 20/4823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2022
- 4. 20/8878 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8299, 20/8653, 20/8819 Nr. 7 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)Bundestag Drucksachen · 18. Oktober 2023
- 5. 20/11595 - Unterrichtung: Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaftenBundestag Drucksachen · 28. Mai 2024
- 6. 20/5830 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4823 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)Bundestag Drucksachen · 1. März 2023
- 7. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026
- 8. 21/7735 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - Drucksache 21/6588 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. August 2026