DoctrineDoctrine
  • Fachbeiträge
  • Öffentliche Quellen
  1. OrdenG§5Bek 2009

§ OrdenG§5Bek 2009

1.
Die nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erforderliche Genehmigung zur Annahme von Orden und Ehrenzeichen wird in folgenden Fällen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Auszeichnung erteilt:
a)
für Orden und Ehrenzeichen, die von den Vereinten Nationen, der Nordatlantikvertrags-Organisation, der Westeuropäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europarates oder des Nordatlantikvertrages oder mit deren Genehmigung verliehen werden;
b)
für Orden und Ehrenzeichen, die im Rahmen eines Ordensaustausches anlässlich von Staatsbesuchen verliehen werden;
c)
für Orden und Ehrenzeichen, die an abberufene Diplomaten im Rahmen der Gegenseitigkeit verliehen werden.
2.
Die Genehmigung, Orden und Ehrenzeichen nach Nummer 1 Buchstabe a bis c, die vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ausgehändigt worden sind, zu tragen, wird hiermit nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erteilt.
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 7. Mai 2009 in Kraft.
Weitere Inhalte
  • VG Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2022 - 5 K 1000/21
  • OVG Sachsen, Urteil vom 03.03.2026 - 6 A 259/21
  • BVerfG, Beschluss vom 27.09.2024 - 2 BvL 7/23
  • VG Aachen, Beschluss vom 10.01.2025 - 5 L 621/24
  • BVerwG, Beschluss vom 10.08.2022 - 4 B 11/22
  • ArbG Würzburg, Endurteil vom 30.09.2022 - 8 Ca 627/22
  • § 8b UWG - Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  • § 29 MarkenG - Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
  • § 10 TierSeuchErV - Ordnungswidrigkeiten
  • § 54 FeV - Sicherung gegen Missbrauch
  • § PKHB 2015
Doctrine
Europas Legal AI Plattform
linkedinXfacebookyoutubeinstgram
Forseti SAS - USt-IdNr. FR41820867877 - Alle Rechte vorbehalten
Unterstützung
Doctrine Deutschland BlogHelp centerImpressumAllgemeine NutzungsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungTrust CenterCookie-Richtlinie
Seitenübersicht
RechtsprechungGesetze
Doctrine
Doctrine 🇫🇷Doctrine 🇮🇹
RegistrierungAnmelden