(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
- 1.
- den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist,
- 2.
- auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neuen Ausweises abzugeben,
- 3.
- den Verlust des Ausweises und sein Wiederauffinden anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen,
- 4.
- anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist und
- 5.
- im Falle der Ausgabe des Personalausweiseses im Wege des Versands anzuzeigen, wenn die Sendung unbefugt geöffnet worden ist oder den Personalausweis nicht enthält oder wenn der Personalausweis beschädigt ist oder eine Angabe auf dem Personalausweis unrichtig ist.
(2) Der Personalausweisinhaber hat zumutbare Maßnahmen zu treffen, damit keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erlangt. Die Geheimnummer darf insbesondere nicht auf dem Personalausweis vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit diesem aufbewahrt sowie im Fall des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät nicht auf diesem gespeichert werden. Ist dem Personalausweisinhaber bekannt, dass die Geheimnummer Dritten zur Kenntnis gelangt ist, soll er diese unverzüglich ändern oder die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises sperren lassen. Satz 3 gilt entsprechend für den Fall, dass dem Personalausweisinhaber bekannt wird, dass die Geheimnummer eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät Dritten zur Kenntnis gelangt ist.
(3) Der Personalausweisinhaber soll durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass der elektronische Identitätsnachweis gemäß § 18 nur in einer Umgebung eingesetzt wird, die nach dem jeweiligen Stand der Technik als sicher anzusehen ist. Dabei soll er insbesondere solche technischen Systeme und Bestandteile einsetzen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als für diesen Einsatzzweck sicher bewertet werden.
Fachbeiträge • 4
- 1. § 27 Pflichten des AusweisinhabersEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Juli 2026
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 1. August 2026
- 3. Alle wichtigen ÄnderungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 29. März 2025
- 4. ePerso: Was ist zu beachten und wer haftet für fehlerhafte Ausweis-App?Eingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 8. November 2010
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/11279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen IdentitätsnachweisesBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 18/12417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11279 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen IdentitätsnachweisesBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 3. 19/8038 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 4. 19/22419 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21968 - Möglicher Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft von rund einer Million Deutsch-TürkenBundestag Drucksachen · 15. September 2020
- 5. 19/29807 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28169 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen EndgerätBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 6. 19/28169 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen EndgerätBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 7. 20/8955 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Oktober 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Oktober 2023
- 8. 20/12807 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-GesetzBundestag Drucksachen · 9. September 2024