(1) Endnutzer haben gegenüber Unternehmen, die durch die Bundesnetzagentur nach § 161 Absatz 1, 2 oder 3 verpflichtet worden sind (Diensteverpflichtete), einen Anspruch auf Versorgung mit den von der Verpflichtung umfassten Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz, an ihrer Hauptwohnung oder an ihrem Geschäftsort, soweit diese sich in dem von der Verpflichtung umfassten Gebiet befinden. Der Diensteverpflichtete hat die Versorgung innerhalb der von der Bundesnetzagentur festgelegten Frist des § 161 Absatz 2 Satz 4 nach Geltendmachung durch den Endnutzer sicherzustellen.
(2) Diensteverpflichtete haben die Leistungen so anzubieten und zu erbringen, dass Endnutzer nicht für Einrichtungen oder Telekommunikationsdienste zu zahlen haben, die nicht notwendig oder für die gewählten Telekommunikationsdienste nicht erforderlich sind.
(3) Diensteverpflichtete haben der Bundesnetzagentur auf Anfrage angemessene und aktuelle Informationen über ihre Leistungen bei der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 mitzuteilen. Dabei werden die Parameter, Definitionen und Messverfahren für die Dienstequalität zugrunde gelegt, die in Anhang X der Richtlinie (EU) 2018/1972 dargelegt sind.
(4) Auf Antrag eines Verbrauchers kann die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gemäß § 157 Absatz 2 auf Sprachkommunikationsdienste beschränkt werden.
Fachbeiträge • 4
- 1. TKG-Novelle 2021: Was ändert sich für Netzbetreiber?Eingeschränkter Zugriffwww.wr-recht.de · 5. Juli 2021
- 2. Bundesregierung und Bundesrat beschließen TKEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 1. Juli 2022
- 3. Kein Anspruch auf Feststellung der Unterversorgung mit TelekommunikationsdienstleistungenEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 4. Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches RechtEingeschränkter ZugriffJohannes Gutenberg-Universität Mainz · www.jura.uni-mainz.de
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 20/1682 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1401 - Das Verhältnis der Breitbandförderung zum Rechtsanspruch auf Versorgung mit TelekommunikationsdienstleistungenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 2. 20/1681 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1448 - Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Versorgung mit TelekommunikationsdienstleistungenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 3. 20/1386 - Kleine Anfrage: Tauglichkeit von Internetzugängen über Satelliten zur InternetgrundversorgungBundestag Drucksachen · 11. April 2022
- 4. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 5. 20/1448 - Kleine Anfrage: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Versorgung mit TelekommunikationsdienstleistungenBundestag Drucksachen · 14. April 2022
- 6. 20/1620 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Telekommunikation (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb durch UmbruchBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 7. 20/1684 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1386 - Tauglichkeit von Internetzugängen über Satelliten zur InternetgrundversorgungBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 8. 20/1401 - Kleine Anfrage: Das Verhältnis der Breitbandförderung zum Rechtsanspruch auf Versorgung mit TelekommunikationsdienstleistungenBundestag Drucksachen · 14. April 2022