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30. Juli 2025
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15. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Besteht auf nationaler oder regionaler Ebene keine ausreichende Nachfrage nach der Nutzung eines Frequenzbereichs der harmonisierten Frequenzen, so kann die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des Artikels 45 Absatz 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2018/1972 einen solchen Frequenzbereich ganz oder teilweise zur alternativen Nutzung zuteilen, sofern
- 1.
- die mangelnde Nachfrage nach der Nutzung eines solchen Frequenzbereichs nach Anhörung der betroffenen Kreise, einschließlich einer vorausschauenden Beurteilung der Marktnachfrage, festgestellt wurde und
- 2.
- durch die alternative Nutzung die Verfügbarkeit oder die Nutzung eines solchen Frequenzbereichs in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht verhindert oder beeinträchtigt wird.
(2) Die Bundesnetzagentur überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen in regelmäßigen Abständen von Amts wegen oder auf Antrag eines an der harmonisierten Nutzung Interessierten. Die Bundesnetzagentur setzt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der getroffenen Entscheidung einschließlich deren Gründe sowie über das Ergebnis der Überprüfung der Entscheidung in Kenntnis.
Fachbeiträge • 6
- 1. BVerwG 6 B 60.03, Beschluss vom 11. Dezember 2003Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. Bewegungsdaten: Erlaubt oder nicht?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 31. Oktober 2012
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- 4. Herausforderung für den Datenschutz BDSG Datenschutzrecht RechtsanwaltEingeschränkter ZugriffCulbricht · https://www.rechtzweinull.de/ · 31. Oktober 2012
- 5. Bewegungsprofile als Einnahmequelle - ›Smart Steps‹ von TelefónicaEingeschränkter ZugriffDr. Sascha Todt · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 1. November 2012
- 6. Autonomes Fahren - rechtliche Situation in DeutschlandEingeschränkter ZugriffThorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/