(1) Die Industrie- und Handelskammern unterliegen der Aufsicht des Landes darüber, daß sie sich bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften (einschließlich der Satzung, der Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung) halten. Die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss wird durch die Aufsichtsbehörde des Landes ausgeübt, in dem der Zusammenschluss seinen Sitz hat. § 1 Abs. 3a Satz 4 bleibt unberührt.
(2) Die Beschlüsse der Vollversammlung über
- 1.
- die Satzung nach § 3 Abs. 7a Satz 2,
- 2.
- die Satzung nach § 4 Satz 2 Nr. 1,
- 3.
- die Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung,
- 4.
- die Übertragung von Aufgaben an eine andere Industrie- und Handelskammer und die Übernahme dieser Aufgaben,
- 4a.
- die Übertragung von Aufgaben an die Deutsche Industrie- und Handelskammer,
- 5.
- die Bildung öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse oder die Beteiligung an solchen (§ 10) sowie
- 6.
- einen 0,8 vom Hundert der Bemessungsgrundlagen nach § 3 Abs. 3 Satz 6 übersteigenden Umlagesatz
(2a) Die Satzung nach § 10 Abs. 2 sowie Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes, in dem der Zusammenschluss seinen Sitz hat, sowie durch die Aufsichtsbehörden der beteiligten Kammern.
(2b) Die Aufgabenübertragung durch eine Industrie- und Handelskammer auf andere Industrie- und Handelskammern oder auf öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse mit Sitz in einem anderen Bundesland sowie die Beteiligung an solchen Zusammenschlüssen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörden der übertragenden und der übernehmenden Kammer; im Falle der Übertragung auf einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss ist zusätzlich die Genehmigung der für diesen zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.
(3) Rechtsvorschriften, die diesem Gesetz widersprechen, werden aufgehoben; Abschnitt I des Gesetzes zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft vom 24. März 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 235) und die Verordnung über die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung während des Krieges vom 5. Juli 1940 (Reichsgesetzbl. II S. 139) finden auf die Industrie- und Handelskammern keine Anwendung.
Fußnote
§ 11 Abs. 3 Kursivdruck: G v. 24.3.1934 I S. 235 u. V v. 5.7.1940 II S. 139 aufgeh. durch § 119 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) v. 19.8.1969 I 1284 mWv 1.1.1970
Fachbeiträge • 6
- 1. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Januar 2024
- 2. Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der IndustrieEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 2. August 2017
- 3. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Januar 2024
- 4. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Januar 2024
- 5. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Januar 2024
- 6. Zwangsmitgliedschaft in Kammer und Kammerbeiträge verfassungsgemäß?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 13. August 2013
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/17288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher KörperschaftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2020
- 2. 19/18767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/17288 -. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher KörperschaftenBundestag Drucksachen · 23. April 2020
- 3. 20/2735 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2428 - Zukunft der Pflichtmitgliedschaft im deutschen KammerwesenBundestag Drucksachen · 7. Juli 2022
- 4. 19/27340 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26806 - Die geplante Umwandlung des Deutschen Industrie und Handelskammertags e.V.Bundestag Drucksachen · 4. März 2021
- 5. 20/9840 - Unterrichtung: Bericht über die wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern und des Netzwerkes der deutschen AuslandshandelskammernBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 6. 20/8971 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8194 - Wirtschaftsführung und Compliance bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer und ihren MitgliedernBundestag Drucksachen · 20. Oktober 2023
- 7. 20/12419 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12065 - Zuverlässigkeit der Deutschen Industrie- und Handelskammer bei der Überwachung der Verwendung von staatlichen Mitteln im Netzwerk der AuslandshandelskammernBundestag Drucksachen · 29. Juli 2024