(1) Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).
(2) Absatz 1 gilt für natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben oder welche Land- oder Forstwirtschaft oder ein damit verbundenes Nebengewerbe betreiben, nur, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind.
(3) Natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen sind oder die nach § 90 Abs. 3 der Handwerksordnung zur Handwerkskammer gehören, gehören mit ihrem nichthandwerklichen oder nichthandwerksähnlichen Betriebsteil der Industrie- und Handelskammer an.
(4) Absatz 1 gilt nicht für landwirtschaftliche Genossenschaften; als solche gelten im Sinne dieser Bestimmung
- a)
- ländliche Kreditgenossenschaften, deren Mitglieder überwiegend aus Landwirten bestehen;
- b)
- Genossenschaften, die ganz oder überwiegend der Nutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen oder der Versorgung der Landwirtschaft mit Betriebsmitteln oder dem Absatz oder der Lagerung oder der Bearbeitung oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen, sofern sich die Be- oder Verarbeitung nach der Verkehrsauffassung im Bereich der Landwirtschaft hält;
- c)
- Zusammenschlüsse der unter Buchstabe b genannten Genossenschaften bis zu einer nach der Höhe des Eigenkapitals zu bestimmenden Grenze, die von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung festgelegt wird.
(5) Absatz 1 gilt nicht für Gebietskörperschaften.
Fachbeiträge • 21
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Öffentliche Quellen • 25
- 1. 12/3320 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der WirtschaftBundestag Drucksachen · 28. September 1992
- 2. 12/3636 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/3320 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der WirtschaftBundestag Drucksachen · 6. November 1992
- 3. 13/6063 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Reform des Industrie- und HandelskammerwesensBundestag Drucksachen · 8. November 1996
- 4. 13/9975 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/9378 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Hans Berger, Hans Martin Bury, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/384 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/6063 - Entwurf eines Gesetzes über die Reform des Industrie- und HandelskammerwesensBundestag Drucksachen · 24. Februar 1998
- 5. 13/9696 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische VerwendungszweckeBundestag Drucksachen · 22. Januar 1998
- 6. 14/4000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001)Bundestag Drucksachen · 18. August 2000
- 7. 14/9175 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizenz der Industrie- und HandelskammernBundestag Drucksachen · 29. Mai 2002
- 8. 15/2795 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1487- Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)Bundestag Drucksachen · 26. März 2004