(1) Das Hinterbliebenenaltersgeld umfasst
- 1.
- Altersgeld für den Sterbemonat (Absatz 2),
- 2.
- Witwenaltersgeld (Absatz 3),
- 3.
- Witwenabfindung (Absatz 4),
- 4.
- Waisenaltersgeld (Absatz 5).
(2) Verstirbt der Altersgeldberechtigte, verbleibt das im Sterbemonat zu zahlende Altersgeld in voller Höhe seinen Erben. § 17 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend.
(3) Die Witwe eines Altersgeldberechtigten erhält Witwenaltersgeld. Das Witwenaltersgeld beträgt 55 Prozent des Altersgelds. § 19 Absatz 1 Satz 2 und § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass in § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 an die Stelle des Eintritts des Beamten in den Ruhestand der Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung von Altersgeld nach diesem Gesetz tritt.
(4) Eine Witwe mit Anspruch auf Witwenaltersgeld, die wieder heiratet, erhält eine Abfindung in Höhe des Vierundzwanzigfachen des ihr im Monat der Wiederverheiratung nach Anwendung der §§ 13 bis 15 zu zahlenden Witwenaltersgelds.
(5) Die Kinder eines verstorbenen Altersgeldberechtigten erhalten Waisenaltersgeld. Das Waisenaltersgeld beträgt für Halbwaisen 12 Prozent und für Vollwaisen 20 Prozent des Altersgelds. § 23 Absatz 2 Satz 1 und § 24 Absatz 2 und 3 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass Kindern kein Waisengeld gewährt wird, deren Kindschaftsverhältnis zum verstorbenen Altersgeldberechtigten durch Annahme als Kind nach erstmaliger Zahlung von Altersgeld nach diesem Gesetz begründet worden ist.
(6) Der Anspruch auf Witwen- und Waisenaltersgeld entsteht frühestens mit Ablauf des Sterbemonats des Altersgeldberechtigten.
(7) Die §§ 1a, 25, 28, 61 Absatz 1 und 2 sowie § 64 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/14873 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 2. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019