1. Juli 2008
1. Januar 2014
1. Oktober 2021
2. Februar 2026
(1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34.
(2) In der Vereinbarung kann es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer überlassen werden, die Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen. Ist die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen, so gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart.
(3) Ist eine vereinbarte, eine nach Absatz 2 Satz 1 von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen; dies gilt nicht, wenn der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Vergütung nach Absatz 2 Satz 1 festgesetzt hat. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.
(4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 324
- 1. BGH, Urteil vom 19.02.2026 - IX ZR 226/22Eingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 15. Oktober 2026
- 2. Advisory Work: Bedeutung und AnwendungEingeschränkter Zugriffwww.mtrlegal.com · 19. September 2025
- 3. Was Verletzte wirklich abgebenEingeschränkter Zugriffwww.von-boehn.de · 18. Oktober 2026
- 4. Was Verletzte wirklich abgebenEingeschränkter Zugriffwww.von-boehn.de · 18. Oktober 2026
- 5. Anwalt AusländerrechtEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 6. Anwalt AusländerrechtEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 7. Prozessfinanzierer oder Erfolgshonorar im PersonenschadenEingeschränkter Zugriffwww.von-boehn.de · 15. Oktober 2026
- 8. Immobilienrecht: Ihre Rechte als Eigentümer und KäuferEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 16/8916 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/8384- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von ErfolgshonorarenBundestag Drucksachen · 23. April 2008
- 2. 16/8384 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von ErfolgshonorarenBundestag Drucksachen · 5. März 2008
- 3. 16/12098 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 3. März 2009
- 4. 17/11472 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und BeratungshilferechtsBundestag Drucksachen · 14. November 2012
- 5. 17/13538 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11472 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/1216 - Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendung für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG) c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/2164 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BeratungshilferechtsBundestag Drucksachen · 15. Mai 2013
- 6. 18/13178 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der MediatorenBundestag Drucksachen · 20. Juli 2017
- 7. 21/8260 - Kleine Anfrage: Übernahme von Anwaltskosten der Impfstoffhersteller durch den Bund sowie Kapitel 1503 Titel 684 07 des BundeshaushaltsBundestag Drucksachen · 29. September 2026
- 8. 19/30495 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27673 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im RechtsdienstleistungsmarktBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021