Version
1. August 2013
1. August 2013
>
Version
1. Januar 2021
1. Januar 2021
>
Version
1. Oktober 2021
1. Oktober 2021
>
Version
1. Juni 2025
1. Juni 2025
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 51,50 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
| Gegenstands- wert bis … Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euro | um … Euro |
|---|---|---|
| 2 000 | 500 | 41,50 |
| 10 000 | 1 000 | 59,50 |
| 25 000 | 3 000 | 55,00 |
| 50 000 | 5 000 | 86,00 |
| 200 000 | 15 000 | 99,50 |
| 500 000 | 30 000 | 140,00 |
| über 500 000 | 50 000 | 175,00 |
(2) Bei der Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft (Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt bei einem Gegenstandswert bis 50 Euro die Gebühr abweichend von Absatz 1 Satz 1 31,50 Euro.
(3) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro.
Fachbeiträge • 91
- 1. Kostenentscheidung nach Entfallen einer EinziehungsanordnungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 21. Mai 2025
- 2. News und FachwissenEingeschränkter ZugriffWww.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 7. Januar 1926
- 3. Arbeitsrecht aktivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung im RevisionsverfahrenEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 21. Mai 2025
- 5. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RVG und des Justizkostenrechts - Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 30. Juli 2024
- 7. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Änderungen bei der Vergütung der VerteidigerEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 17. Juni 2025