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13. Juli 2013
13. Juli 2013
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31. Dezember 2023
31. Dezember 2023
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
- 1.
- sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
- 2.
- die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
- 3.
- dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist.
Fachbeiträge • 160
- 1. Ausgewählte Problemkreise des deutschen TierschutzrechtsEingeschränkter ZugriffVerwaltung · www.roettgen-kluge-hund.de · 31. Oktober 2014
- 2. Gibt es eine verfassungsrechtliche Gesetzesbefolgungspflicht des Einzelnen?Eingeschränkter ZugriffBrock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte Mbb · www.bmz-recht.de · 3. Februar 2025
- 3. Tierhaltungsverbot für Schweinezuchtanlage - VG MD 1 B 1197/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 21. Januar 2015
- 4. Anwalt ArbeitsrechtEingeschränkter ZugriffRa Moegelin · www.kanzlei-moegelin.de · 2. Dezember 2014
- 5. Tierhaltungsverbot für SchweinezuchtanlageEingeschränkter ZugriffRa Moegelin · www.kanzlei-moegelin.de · 21. Januar 2015
- 6. Schlussanträge: Praktische Konkordanz im SchlachthofEingeschränkter ZugriffThomas Traub · www.lto.de · 30. November 2017
- 7. Kein Schächten nur zum OpferfestEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. Januar 2010
- 8. Tierschutz 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Dezember 2013
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/1403 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1171 - Überblick über das Ausmaß von Schlachtungen ohne Betäubung im Sinne des § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG („Schächten“) in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 26. März 2018
- 2. 19/1171 - Kleine Anfrage: Überblick über das Ausmaß von Schlachtungen ohne Betäubung im Sinne des § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes ("Schächten") in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 13. März 2018
- 3. 19/1470 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. März 2018
- 4. 19/15940 - Unterrichtung: Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2019 (Tierschutzbericht 2019)Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2019
- 5. 19/28193 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. März 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. April 2021
- 6. 20/5614 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/56145 - Tierschutz stärken - § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes streichenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2023
- 7. 20/11040 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10854 - Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-VerbotsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 8. 20/5365 - Antrag: Tierschutz stärken - § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes streichenBundestag Drucksachen · 24. Januar 2023