Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
7. Dezember 2022
7. Dezember 2022
>
Version
16. März 2026
16. März 2026
(1) Der Zugang oder die Verschaffung des Zugangs zur Luftseite eines Flugplatzes sowie zu dessen Sicherheitsbereich ohne Berechtigung ist verboten.
(2) Die Luftsicherheitsbehörde entscheidet, welchen Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Berechtigung zum Zugang zur Luftseite eines Flugplatzes sowie zum Zugang zu dessen Sicherheitsbereich oder zum sensiblen Teil der Sicherheitsbereiche erteilt werden darf oder bei Wegfall der Voraussetzungen zu entziehen ist. Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Absatz 1 kann der betroffenen Person zum Nachweis der Zugangsberechtigung ein Ausweis durch den Unternehmer nach § 8 Absatz 1 oder § 9 Absatz 1 ausgestellt werden. Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, den Ausweis in den Sicherheitsbereichen offen sichtbar zu tragen und ihn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder auf Verlangen zurückzugeben. Der Ausweisinhaber darf den Ausweis keinem Dritten überlassen. Sein Verlust ist der Ausgabestelle unverzüglich anzuzeigen.
Fachbeiträge • 1
- 1. Gesetzentwurf: Änderung des LuftsicherheitsgesetzesEingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 23. November 2025
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/17585 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/16428, 19/16717, 19/16955 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16481 - Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und LuftsportlerBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 2. 20/13350 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des LuftsicherheitsgesetzesBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024
- 3. 21/3252 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des LuftsicherheitsgesetzesBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2025