Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Von einer schriftlichen Begründung des Urteils kann abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbeschwerde nicht eingelegt wird. Hat die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen, so ist ihre Verzichterklärung entbehrlich; eine schriftliche Begründung des Urteils ist jedoch erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft dies vor der Hauptverhandlung beantragt hat. Die Verzichtserklärung des Betroffenen ist entbehrlich, wenn er von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden ist, im Verlaufe der Hauptverhandlung von einem Verteidiger vertreten worden ist und im Urteil lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist.
(2) Die Urteilsgründe sind innerhalb der in § 275 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozeßordnung vorgesehenen Frist zu den Akten zu bringen, wenn gegen die Versäumung der Frist für die Rechtsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 erster Halbsatz von der Staatsanwaltschaft oder in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 von dem Betroffenen Rechtsbeschwerde eingelegt wird.
Fachbeiträge • 14
- 1. Notstandsähnliche Situation bei plötzlichem HarndrangEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. Mai 2026
- 2. Auslagenerstattung nach Verjährungseinstellung wegen Untätigkeit des AGEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 2. Juni 2026
- 3. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Notstandsähnliche Situation bei plötzlichem HarndrangEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. Mai 2026
- 5. Harndrang rettet nicht vor BußgeldEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 16. Februar 2026
- 6. Keine Reduzierung der Regelgeldbuße wegen plötzlichen HarndrangsEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 5. August 2026
- 7. Keine Reduzierung der Regelgeldbuße wegen plötzlichen HarndrangsEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 5. August 2026
- 8. Notstandsähnliche Situation bei plötzlichem HarndrangEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 16. April 2026