BGH, Urteil vom 23.10.2024 - I ZR 67/23
OLG Hamm 27. April 2023
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BGH 23. Oktober 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Rechtewahrerin bildender Künstler, verlangt von der Beklagten Unterlassung und Schadensersatz wegen unautorisierter Veröffentlichung von Drohnen-Luftaufnahmen künstlerischer Installationen in Büchern. Die Beklagte beruft sich auf die Panoramafreiheit des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. §§ 15, 16, 17, 97, 97a UrhG. Die Panoramafreiheit des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG greift nicht für Drohnenaufnahmen aus dem Luftraum, da nur Perspektiven von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen privilegiert sind. Die Nutzung aus nicht öffentlich zugänglicher Perspektive verletzt Urheberrechte.

Praxishinweis
Luftbildaufnahmen mittels Drohne unterfallen nicht der Panoramafreiheit und bedürfen Einwilligung der Urheber. Verlage und Nutzer müssen bei der Veröffentlichung solcher Aufnahmen Urheberrechte beachten, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 23.10.2024 - I ZR 67/23
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 67/23
Entscheidungsdatum : 22. Oktober 2024
Amtliche Quelle :

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