BPatG, Entscheidung vom 03.12.2025 - 25 W (pat) 541/22
BPatG 3. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Anmelderin begehrt die Eintragung der Wortmarke „Vegiterrané“ für Waren der Klassen 25, 32 und Dienstleistungen der Klasse 43. Das Deutsche Patent- und Markenamt versagt die Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft und beschreibender Bedeutung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG.

Entscheidungsgründe
Das Bundespatentgericht hebt den Versagungsbeschluss auf. „Vegiterrané“ ist ein Kunstwort ohne feststehende oder unmittelbar verständliche beschreibende Bedeutung. Die angenommene Verbindung zu „vegetarisch“ und „mediterran“ erfordert mehrere gedankliche Schritte und ist nicht naheliegend. Daher fehlt ein freihaltebedürftiger Begriff und es liegt keine fehlende Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG vor.

Praxishinweis
Kunstwörter, die keine unmittelbar verständliche beschreibende Aussage enthalten und deren Bedeutung nur durch komplexe Analysen erschlossen werden kann, sind grundsätzlich schutzfähig. Eine Zergliederung in beschreibende Bestandteile führt nicht zwingend zur Versagung der Marke.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BPatG, Entscheidung vom 03.12.2025 - 25 W (pat) 541/22
    Gericht : BPatG
    Aktenzeichen : 25 W (pat) 541/22
    Entscheidungsdatum : 2. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text