BAG
10. November 2009
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 10.11.2009 - 1 AZR 513/08 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 1 AZR 513/08 |
| Entscheidungsdatum : | 10. November 2009 |
Vollständiger Text
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 2008 - 11 Sa 1155/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO abgesehen. Die Parteien haben hierauf verzichtet.
Unterschrift
Schmidt
Linck
Koch
Frischholz
Berg