BPatG, Entscheidung vom 11.11.2025 - 12 W (pat) 45/23
BPatG 11. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Einsprechender begehrt Widerruf eines Patents auf eine Bremsbelaghalterung für Nutzfahrzeuge wegen fehlender Neuheit und erfinderischer Tätigkeit (§§ 1, 3 PatG). Streitgegenstand ist insbesondere die Ausgestaltung des Belaghalters als Seil und dessen unmittelbare Verbindung mit den Belagträgerplatten.

Entscheidungsgründe
Das Bundespatentgericht weist die Beschwerde zurück. Das Patent überschreitet nicht den ursprünglichen Anmeldungsinhalt. Die Merkmale des Patentanspruchs 1 sind gegenüber dem Stand der Technik neu, da insbesondere das Merkmal „Belaghalter aus Seil“ in Verbindung mit „unmittelbarer Verbindung“ nicht offenbart ist. Eine erfinderische Tätigkeit liegt vor, da die Kombination der Merkmale nicht naheliegend ist und technische Neukonstruktionen erfordert.

Praxishinweis
Für die Praxis relevant ist, dass die unmittelbare Verbindung eines Seil-Belaghalters mit Belagträgerplatten als kennzeichnendes Merkmal die Patentfähigkeit sichert. Die Entscheidung verdeutlicht die strenge Prüfung der Merkmalskombinationen und die Abgrenzung zu bekannten Drahtlösungen im Bremsenbereich.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BPatG, Entscheidung vom 11.11.2025 - 12 W (pat) 45/23
    Gericht : BPatG
    Aktenzeichen : 12 W (pat) 45/23
    Entscheidungsdatum : 10. November 2025
    Amtliche Quelle :

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