BSG, Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
LSG Bayern 7. Dezember 2016
>
BSG 13. Dezember 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, Gesellschafterin einer GbR, verzichtet im Bezugszeitraum des Elterngelds auf ihren Gewinnanteil aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung während der Elternzeit. Der Beklagte setzt das Elterngeld unter Zugrundelegung eines fiktiven anteiligen Jahresgewinns aus 2013 fest, was die Klägerin anfechtet.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist § 2d Abs. 3 BEEG i.V.m. § 4 Abs. 3 EStG: Das Einkommen im Bezugszeitraum ist anhand einer Gewinn-Verlust-Rechnung nach dem Zuflussprinzip in den Bezugsmonaten zu ermitteln. Eine anteilige Anrechnung des Jahresgewinns aus dem Steuerbescheid ist unzulässig, insbesondere bei ausdrücklichem Gewinnverzicht im Bezugszeitraum.

Praxishinweis
Bei Elterngeldberechnung von Personengesellschaftern mit Gewinnverzicht im Bezugszeitraum ist auf die tatsächlichen Zuflüsse in den Bezugsmonaten abzustellen. Fiktive Jahresgewinnanteile aus Steuerbescheiden dürfen nicht anteilig berücksichtigt werden. Dies erfordert eine gesonderte Überschussrechnung für den Bezugszeitraum.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 10 EG 5/17 R
    Entscheidungsdatum : 12. Dezember 2018
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text