BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 90/14
OLG Nürnberg 26. Februar 2014
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BGH 10. Dezember 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beklagte bot ein Stromaggregat über eBay mit zehn Tagen Auktionsfrist an. Nach Annahme durch den Kläger beendete der Beklagte die Auktion vorzeitig und strich das Gebot des Klägers. Der Kläger verlangt Herausgabe oder hilfsweise Schadensersatz wegen Vertragsverletzung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint eine berechtigte vorzeitige Angebotsrücknahme gemäß § 9 Nr. 11, § 10 Nr. 1 Satz 5 eBay-AGB aF, da kein gesetzlich anerkannter Rücknahmetatbestand vorliegt. Die Auslegung der AGB und ergänzender Hinweise unterscheidet zwischen rechtlichem „Dürfen“ und technischem „Können“. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312b ff. BGB besteht nicht, da der Beklagte als Unternehmer handelt.

Praxishinweis
Vorzeitige Angebotsbeendigung bei eBay-Auktionen erfordert stets einen berechtigenden Grund; technische Möglichkeiten der Plattform entbinden nicht von rechtlichen Bindungen. Unternehmerische Verkäufer können sich nicht auf Widerrufsrechte nach Fernabsatzrecht berufen, wenn sie als Anbieter auftreten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 90/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 90/14
Entscheidungsdatum : 9. Dezember 2014
Amtliche Quelle :

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