BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 63/13
BGH 8. Januar 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beklagte bietet über eBay einen Kraftfahrzeugmotor an, zieht das Angebot vorzeitig zurück und streicht Gebote, obwohl der Kläger Höchstbietender ist. Der Beklagte beruft sich auf einen Irrtum über die Verkehrszulassung des Motors als Rücknahmerecht. Der Kläger verlangt Schadensersatz.

Entscheidungsgründe
Entscheidend sind §§ 119, 121 BGB sowie die eBay-AGB (§ 10). Nach der Rechtsprechung kommt kein Kaufvertrag zustande, wenn der Anbieter gesetzlich zur Angebotsrücknahme berechtigt ist. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der berechtigten Rücknahme. Das Berufungsgericht hat zu Unrecht einen Vertrag angenommen, ohne die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung zu prüfen.

Praxishinweis
Bei Internetauktionen ist der Erklärungsinhalt unter Berücksichtigung der AGB zu bestimmen. Ein Rücknahmerecht wegen Anfechtung schließt den Vertragsschluss aus. Anbieter müssen die Anfechtung unverzüglich erklären, um wirksam vom Angebot zurückzutreten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 63/13
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 63/13
Entscheidungsdatum : 7. Januar 2014
Amtliche Quelle :

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