BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
BGH 8. Juni 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beklagte bot eine Digitalkamera bei eBay mit sieben Tagen Auktionsdauer an. Nach Diebstahl der Kamera am zweiten Tag beendete er die Auktion vorzeitig. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietender und verlangte Schadensersatz wegen unterbliebenen Vertragsschlusses.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach § 10 Abs. 1 eBay-AGB steht das Verkaufsangebot unter dem Vorbehalt einer berechtigten vorzeitigen Rücknahme. Der Diebstahl der Sache berechtigt den Anbieter zur Angebotsrücknahme, sodass kein Kaufvertrag zustande kommt. Ein Schadensersatzanspruch gem. §§ 275, 280, 283 BGB setzt einen Vertrag voraus, der hier fehlt.

Praxishinweis
Bei Internetauktionen ist das Angebot gemäß AGB unter dem Vorbehalt berechtigter Rücknahme, z.B. bei Verlust der Sache. Ein vorzeitiger Abbruch wegen Diebstahls ist zulässig und schließt Vertragsschluss sowie Schadensersatzansprüche des Höchstbietenden aus.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge26

  • 1Auktion vorzeitig beendet: Kaufvertrag & SchadensersatzEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 8. Juli 2012

  • 2Angebot auf eBay kann jederzeit zurückgenommen werdenEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 13. November 2014

  • 3BGH: Vorzeitiges Ende einer eBayEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 8. Juni 2011

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 305/10
Entscheidungsdatum : 7. Juni 2011
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text