BAG
15. November 2012
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 15.11.2012 - 6 AZR 356/11 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 6 AZR 356/11 |
| Entscheidungsdatum : | 15. November 2012 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 - 5 Sa 135/10 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 3. März 2010 - 5 Ca 1741/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).