BFH, Entscheidung vom 18.01.2007 - V R 23/05
FG Köln 24. Februar 2005
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BFH 18. Januar 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein im Ausland ansässiger Unternehmer beantragt die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für 1999 und 2000 beim Bundesamt für Finanzen. Die Anträge enthalten nur Kopien der Rechnungen, nicht die Originale. Das BfF lehnt die Vergütung mit Verweis auf fehlende Originalbelege ab. Die Klage wird abgewiesen, Revision zugelassen.

Entscheidungsgründe
Nach § 18 Abs. 9 Sätze 3 und 4 UStG sind Originalrechnungen bereits mit dem Vergütungsantrag vorzulegen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Die europarechtskonforme Auslegung stützt die Pflicht zur Originalvorlage. Ein Vertrauensschutz gegenüber abweichender Verwaltungspraxis wird verneint.

Praxishinweis
Für ausländische Unternehmer ist die fristgerechte Vorlage der Originalrechnungen mit dem Vergütungsantrag zwingend. Fehlende Originalbelege führen zur Ablehnung. Ein nachträgliches Nachreichen ohne Wiedereinsetzung ist unzulässig. Verwaltungshinweise ersetzen keine gesetzliche Vorlagepflicht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Entscheidung vom 18.01.2007 - V R 23/05
Gericht : BFH
Aktenzeichen : V R 23/05
Entscheidungsdatum : 18. Januar 2007

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