BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - 5 StR 453/25
BGH 2. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen, sexuellen Missbrauchs in 19 Fällen (davon zwei ohne Körperkontakt) verurteilt. Die Revision richtet sich gegen die Schuldsprüche und Strafzumessung, insbesondere hinsichtlich der Anwendbarkeit verschiedener Strafnormen (§ 176 Abs. 4 StGB aF, § 176a Abs. 1 StGB).

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt das Verfahren in zwei Fällen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt gem. § 154 Abs. 2 StPO ein. Die Schuldsprüche werden in drei Fällen von § 176a Abs. 1 StGB auf § 176 Abs. 4 StGB aF korrigiert, ohne Strafminderung. Die Gesamtstrafe bleibt unverändert, da die entfallenen Einzelstrafen unerheblich sind. Die Einziehungsanordnung bleibt bestehen.

Praxishinweis
Bei sexuellen Missbrauchsfällen ohne Körperkontakt kann eine Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erfolgen, wenn Feststellungen zweifelhaft sind. Die korrekte Anwendung der Strafnormen (§ 176 Abs. 4 StGB aF vs. § 176a Abs. 1 StGB) ist entscheidend für die Strafzumessung, ohne zwingend zu milderen Strafen zu führen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - 5 StR 453/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 5 StR 453/25
    Entscheidungsdatum : 1. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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