BPatG, Beschluss vom 12.12.2025 - 14 W (pat) 28/23
BPatG 12. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Antragstellerin begehrt ein ergänzendes Schutzzertifikat (Art. 3 VO (EG) Nr. 469/2009) für ein Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Ciclesonid. Eine frühere Genehmigung für denselben Wirkstoff als Humanarzneimittel liegt vor. Das DPMA lehnte den Antrag mit Verweis auf Art. 3(d) VO (EG) Nr. 469/2009 ab.

Entscheidungsgründe
Strittig ist, ob eine Genehmigung für ein Tierarzneimittel trotz vorheriger Humanarzneimittelzulassung als „erste Genehmigung“ i.S.v. Art. 3(d) VO (EG) Nr. 469/2009 gilt. Der Senat hält eine differenzierte Betrachtung für geboten, da Zulassungsverfahren und Schutzzweck der Verordnung eine Trennung zwischen Human- und Tierarzneimitteln nahelegen. Die Entscheidung wird dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Art. 267 AEUV).

Praxishinweis
Die Frage der ersten Genehmigung bei ergänzenden Schutzzertifikaten für Tierarzneimittel trotz vorheriger Humanzulassung ist europarechtlich ungeklärt. Mandanten sollten mit Verzögerungen rechnen und die EuGH-Rechtsprechung abwarten, da divergierende nationale Entscheidungen möglich sind.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BPatG, Beschluss vom 12.12.2025 - 14 W (pat) 28/23
    Gericht : BPatG
    Aktenzeichen : 14 W (pat) 28/23
    Entscheidungsdatum : 11. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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