BVerfG, Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
BVerfG 19. Dezember 2000
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BVerwG 17. Mai 2001
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BVerfG 24. Oktober 2001
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OVG Berlin 24. März 2005
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BVerwG 1. Februar 2006

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV. Die Beklagte verweigert dies mit der Begründung mangelnder Staatsloyalität, insbesondere wegen der Ablehnung der Wahlteilnahme durch die Klägerin.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die Verleihung des Körperschaftsstatus die Gewähr der Dauer und Rechtstreue voraussetzt, nicht jedoch eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat. Die Ablehnung der Wahlteilnahme aus religiösen Gründen rechtfertigt keine Versagung, da das Demokratieprinzip keine Pflicht zur Wahlteilnahme begründet. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Verleihung wegen fehlender Staatsloyalität abzulehnen, verletzt Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV.

Praxishinweis
Für die Verleihung des Körperschaftsstatus ist ausschließlich die Rechtstreue im Sinne der Beachtung der verfassungsrechtlichen Ordnung maßgeblich; religiös motivierte politische Enthaltsamkeit begründet keinen Versagungsgrund. Eine weitergehende Loyalitätsanforderung ist verfassungswidrig und unzulässig.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 2 BvR 1500/97
    Entscheidungsdatum : 18. Dezember 2000
    Amtliche Quelle :

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