BGH, Urteil vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06
KG 25. Oktober 2006
>
BGH 3. Februar 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger, Schwiegereltern, fordern Rückzahlung von vor Eheschließung an den Beklagten geleisteten Geldzuwendungen und Arbeitsleistungen. Die Ehe des Beklagten mit der Tochter der Kläger ist geschieden, ein Zugewinnausgleich wurde im Vergleich ausgeschlossen. Die Wohnung steht im Alleineigentum des Beklagten.

Entscheidungsgründe
Schwiegerelterliche Zuwendungen sind als Schenkungen i.S.d. § 516 BGB zu qualifizieren. Auf diese sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anwendbar. Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern können nicht allein wegen gesetzlichem Güterstand und Zugewinnausgleich des eigenen Kindes verneint werden. Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB wegen Zweckverfehlung sind ebenfalls denkbar. Das Berufungsurteil wird aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Praxishinweis
Schwiegerelterliche Zuwendungen um der Ehe willen sind Schenkungen mit Rückforderungsmöglichkeit bei Ehescheidung. Die Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs des eigenen Kindes schließt Rückforderungsansprüche nicht aus. Eine differenzierte Billigkeitsabwägung unter Einbeziehung aller Umstände ist erforderlich.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge19

  • 1Schriftenverzeichnis - Juristische Fakultät - Leibniz Universität HannoverEingeschränkter Zugriff
    www.jura.uni-hannover.de

  • 2Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 3Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZR 189/06
Entscheidungsdatum : 2. Februar 2010
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text