BGH
13. März 2024
Fachbeiträge • 1
- 1. Aktuelles zum BauvertragEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 8. April 2026
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 13.03.2024 - VII ZR 94/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 94/23 |
| Entscheidungsdatum : | 13. März 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. April 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Klägerin entstandenen Kosten (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 17.000.000 EUR
Halfmeier Jurgeleit Graßnack
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