BGH, Beschluss vom 18.12.2025 - XI ZB 8/25
LG Hamburg 4. Mai 2020
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BGH 30. August 2022
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BGH 5. März 2024
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BGH 18. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Gegen einen Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. Oktober 2025 haben die Kläger Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingereicht und betrifft ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG aF).

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt fest, dass gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG aF die Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde zu erfolgen hat, sobald ein beschwerdeberechtigter Beteiligter die Rechtsbeschwerde in gesetzlicher Form und Frist eingelegt hat und auch beschwert ist. Diese Voraussetzungen liegen vor, weshalb die Bekanntmachung im Klageregister zu veranlassen ist.

Praxishinweis
Im Musterverfahren nach KapMuG aF ist bei frist- und formgerechter Rechtsbeschwerde eines beschwerdeberechtigten Beteiligten unverzüglich die Mitteilung über den Rechtsbeschwerdeeingang im Klageregister zu veröffentlichen. Dies sichert Transparenz und informiert die Verfahrensbeteiligten über den Fortgang.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 18.12.2025 - XI ZB 8/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : XI ZB 8/25
    Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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