BFH, Entscheidung vom 21.02.2008 - X B 155/07
BFH 21. Februar 2008

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Sachverhalt
Der Kläger verpachtet seinen Einzelbetrieb an zwei GmbHs, an denen er und sein Vater beteiligt sind. Das Finanzamt setzt einen Betriebsaufgabegewinn an und bezieht stille Reserven und Geschäftswert ein. Das FA beantragt die Beiladung der GmbHs zum Klageverfahren wegen möglicher Folgeänderungen der Körperschaftsteuerbescheide.

Entscheidungsgründe
Das Finanzgericht bestätigt die Beiladung der GmbHs gemäß § 174 Abs. 4, 5 AO, da nicht von der Hand zu weisen ist, dass eine Änderung der Gewinnermittlung des Klägers steuerliche Auswirkungen auf die GmbHs für mehrere Veranlagungszeiträume haben kann. Die Festsetzungsverjährung für spätere Jahre steht der Beiladung nicht entgegen.

Praxishinweis
Bei Betriebsaufgaben mit Übertragung von Wirtschaftsgütern an verbundene Gesellschaften ist die Beiladung dieser Gesellschaften nach § 174 AO auch bei drohenden Folgeänderungen in späteren Veranlagungszeiträumen zulässig, selbst wenn für einzelne Jahre bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Entscheidung vom 21.02.2008 - X B 155/07
Gericht : BFH
Aktenzeichen : X B 155/07
Entscheidungsdatum : 21. Februar 2008

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