BGH, Urteil vom 20.01.2016 - 1 StR 398/15
BGH 20. Januar 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte verletzte das Opfer schwer durch Schläge mit gefährlichen Werkzeugen, um anschließend aus dessen Wohnung eine Goldkette und ein Smartphone zu entwenden. Die Wegnahme erfolgte zeitlich und räumlich nach der Gewaltanwendung, wobei das Opfer den Täter beim Verlassen der Wohnung unterstützte.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Urteil wegen unzureichender Feststellungen zum raubspezifischen räumlich-zeitlichen Zusammenhang zwischen qualifizierter Nötigung (§ 249, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und Wegnahme auf. Zwar liegt ein finaler Zusammenhang vor, jedoch ist unklar, ob die Gewaltanwendung die Dispositionsfreiheit des Opfers über die Sache nötigungsbedingt einschränkte.

Praxishinweis
Für die Strafbarkeit wegen Raubes ist neben dem finalen Zusammenhang auch ein nachvollziehbarer räumlich-zeitlicher Bezug zwischen Nötigung und Wegnahme erforderlich. Unklare Feststellungen hierzu können zur Aufhebung und Zurückverweisung führen. Eine genaue Tatort- und Zeitbestimmung ist essenziell.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - 1 StR 398/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 1 StR 398/15
Entscheidungsdatum : 19. Januar 2016
Amtliche Quelle :

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