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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 7 VR 9/11 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 7 VR 9/11 |
| Entscheidungsdatum : | 17. April 2012 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BVerwG 7 VR 9.11
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. April 2012 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen - Prozessbevollmächtigte ... wird beigeladen.
Gründe
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage (BVerwG 7 A 15.11) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Unterweser und den Ausbau der Außenweser anzuordnen, richtet sich auch gegen die Pläne für die Vertiefung der hafenbezogenen Wendestelle und der Hafenzufahrt in Bremerhaven. Dies hat der Antragsteller nunmehr klargestellt. Trägerin des Vorhabens ist insoweit die Freie Hansestadt Bremen. Deshalb ist deren Beiladung notwendig (§ 65 Abs. 2 VwGO).
Unterschrift
Krauß