BPatG, Entscheidung vom 24.11.2025 - 25 W (pat) 519/23
BPatG 24. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Anmelderin begehrt die Eintragung der Wortmarke „WestInvest InterSelect“ für Finanz- und Investmentdienstleistungen (Klasse 36). Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ab.

Entscheidungsgründe
Das Bundespatentgericht hebt den Beschluss auf und erkennt Unterscheidungskraft an. Die Zeichenkombination ist nicht unmittelbar beschreibend, da der Verkehr die zusammengesetzten Begriffe „WestInvest“ und „InterSelect“ nicht ohne mehrere gedankliche Schritte als bloß beschreibend versteht (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG). Die Marke erfüllt die Funktion als Herkunftshinweis und begründet kein Freihaltebedürfnis.

Praxishinweis
Kombinationen aus beschreibenden Einzelbegriffen können trotz teilweiser beschreibender Bedeutung Unterscheidungskraft erlangen, wenn der Verkehr die zusammengesetzte Marke nicht unmittelbar als beschreibend wahrnimmt. Die Entscheidung stärkt die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Wortmarken im Finanzdienstleistungsbereich.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BPatG, Entscheidung vom 24.11.2025 - 25 W (pat) 519/23
    Gericht : BPatG
    Aktenzeichen : 25 W (pat) 519/23
    Entscheidungsdatum : 23. November 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text