BVerwG
25. November 2003
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2003 - 4 A 24/03 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 4 A 24/03 |
| Entscheidungsdatum : | 25. November 2003 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. November 2003 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. J a n n a s c h als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 21. November 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.