BAG
13. November 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 38/07 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 9 AZR 38/07 |
| Entscheidungsdatum : | 13. November 2007 |
Vollständiger Text
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2006 - 17 Sa 453/06 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Oktober 2005 - 6/5 Ca 3129/05 - abgeändert und die Beklagte verurteilt hat, ab 1. Mai 2005 der Verringerung der Arbeitszeit der Klägerin auf 45,85 % zuzustimmen. Insoweit wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschrift
Düwell Krasshöfer Gallner Faltyn Kranzusch