LAG Berlin-Brandenburg
27. Juni 2012
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BAG
15. Oktober 2013
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 15.10.2013 - 9 AZR 889/12 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 9 AZR 889/12 |
| Entscheidungsdatum : | 15. Oktober 2013 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2012 - 24 Sa 328/12 und 24 Sa 403/12 - unter Zurückweisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 33 Ca 15490/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.
3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).