BGH
23. Juni 2016
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - I ZB 35/16 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | I ZB 35/16 |
| Entscheidungsdatum : | 23. Juni 2016 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in der Rechtsbeschwerdesache
Tenor
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff, Prof. Dr. Koch und Feddersen
beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 25. Januar 2016 wird als unzulässig verworfen.
Gründe
Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts ist nur statthaft, wenn sie im angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Eine solche Zulassung ist hier nicht erfolgt.
Unterschrift
Büscher Schaffert Kirchhoff
Koch Feddersen
Vorinstanz
LG Berlin; 24.11.2015; 16 O 315/15 / KG Berlin; 25.01.2016; 24 W 2/16