BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1/14
VGH Bayern 10. Oktober 2013
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BVerwG 28. Januar 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, langjähriger Waffenbesitzkarteninhaber, wird nach seinem Beitritt zum "Bandidos MC Regensburg" die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen. Das Landratsamt widerruft seine Erlaubnisse, der Kläger klagt gegen den Widerruf.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet die Mitgliedschaft in der Rockergruppe "Bandidos" eine prognostizierte Unzuverlässigkeit, da deren Strukturmerkmale und Gewaltbereitschaft eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für missbräuchlichen Waffenbesitz begründen. Strafrechtliche Unbescholtenheit des Klägers ist unerheblich.

Praxishinweis
Waffenrechtliche Erlaubnisse können bei Zugehörigkeit zu gewaltgeneigten Gruppierungen wie den "Bandidos" auch ohne individuelle Vorfälle widerrufen werden. Die Gruppenzugehörigkeit begründet eine eigenständige Prognose der Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1/14
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 6 C 1/14
    Entscheidungsdatum : 28. Januar 2015
    Amtliche Quelle :

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