BFH, Urteil vom 16.12.2015 - II R 49/14
FG Düsseldorf 16. Juli 2014
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BFH 16. Dezember 2015

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Sachverhalt
Ein Vater überträgt Miteigentumsanteile an einem Grundstück schenkweise an zwei Töchter mit der Auflage, später geborene Geschwister anteilig zu berücksichtigen. Nach Geburt des Klägers übertragen die Schwestern ihm Miteigentumsanteile. Das Finanzamt erhebt Grunderwerbsteuer auf den Erwerb durch den Kläger.

Entscheidungsgründe
Das Finanzgericht bestätigt die Steuerbefreiung nach interpolierender Betrachtung aus § 3 Nr. 6 i.V.m. § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG. Die Übertragung von den Schwestern auf den Kläger stellt einen abgekürzten Weg einer ursprünglich steuerfreien Zuwendung des Vaters dar. Ein Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO liegt nicht vor, da die Gestaltung auf der vorweggenommenen Erbfolge und der Rechtsunfähigkeit des Klägers bei Vertragsschluss beruht.

Praxishinweis
Bei vorweggenommener Erbfolge kann die interpolierende Betrachtung eine Grunderwerbsteuerbefreiung ermöglichen, wenn Miteigentumsanteile schenkweise übertragen und spätere Geschwister berücksichtigt werden. Die Gestaltung ist nicht missbräuchlich, wenn ein außersteuerlicher Grund, etwa die Berücksichtigung nicht geborener Kinder, vorliegt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 16.12.2015 - II R 49/14
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 49/14
Entscheidungsdatum : 16. Dezember 2015
Amtliche Quelle :

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