BVerwG
11. Januar 2007
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BVerwG
7. Februar 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2007 - 1 PKH 3/07 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 1 PKH 3/07 |
| Entscheidungsdatum : | 7. Februar 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
OVG für das Land Nordrhein-Westfalen; 22.09.2006; OVG 16 A 4116/05.A
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Februar 2007 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann und Richter sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Beck beschlossen:
Der Antrag des Klägers, ihm für seine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2006 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Gründe
Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt nicht beigeordnet werden, weil - wie sich dies aus den Gründen des Beschlusses vom 11. Januar 2007 ergibt - das beabsichtigte Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2006 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 121 Abs. 1 ZPO; § 173 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 Satz 1 ZPO).