BVerwG, Beschluss vom 16.12.2025 - 2 B 23/25
VG Hannover 6. Oktober 2020
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OVG Niedersachsen 11. Februar 2025
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BVerwG 16. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Das beklagte Land begehrt die Zulassung der Revision gegen die Nichtzulassung im Verfahren um die Arbeitszeit von Lehrern. Streitgegenstand ist die Frage, ob der Dienstherr empirische Untersuchungen zum tatsächlichen Umfang der von Beamten erbrachten Wochenarbeitszeit durchführen muss.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Nichtzulassungsentscheidung auf und lässt die Revision zu, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Insbesondere ist zu klären, ob der Dienstherr nach § 63 Abs. 1 GKG verpflichtet ist, empirische Erhebungen zur Vermeidung von Wochenarbeitszeitüberschreitungen durchzuführen.

Praxishinweis
Die Entscheidung eröffnet die Möglichkeit, die Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung bei Beamten gerichtlich zu klären. Für die Revision besteht Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO; die Begründung ist innerhalb eines Monats einzureichen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 16.12.2025 - 2 B 23/25
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 2 B 23/25
    Entscheidungsdatum : 15. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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