BAG, Beschluss vom 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
LAG Baden-Württemberg 19. Juli 2004
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BAG 28. Februar 2006

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Arbeitgeberin begehrt nach § 99 Abs. 1, Abs. 4 BetrVG die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung einer Bewerberin. Nach mehrfachen Zustimmungsverweigerungen und Zurücknahmen des Zustimmungsersuchens zieht die Arbeitgeberin das Verfahren zurück.

Entscheidungsgründe
Das Verfahren ist nach § 99 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 BetrVG erledigt, da die Arbeitgeberin ihr Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat zurücknimmt. Die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung bezieht sich auf ein konkretes, eigenständiges Zustimmungsersuchen. Ein neues Ersuchen begründet ein neues Verfahren. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zu einem nicht beantragten Ersuchen ist gegenstandslos und verstößt gegen § 308 Abs. 1 ZPO.

Praxishinweis
Der Arbeitgeber kann ein Zustimmungsersuchen nach § 99 BetrVG jederzeit zurückziehen, wodurch ein anhängiges Zustimmungsersetzungsverfahren objektiv erledigt ist. Mehrere Zustimmungsersuchen zu derselben Stelle mit demselben Bewerber sind prozessual eigenständige Verfahren.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 1 ABR 1/05
Entscheidungsdatum : 27. Februar 2006

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