BAG
11. Juli 2019
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 11.07.2019 - 6 AZR 39/17 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 6 AZR 39/17 |
| Entscheidungsdatum : | 11. Juli 2019 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 293/15 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).