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18. April 2007
18. April 2007
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung, wenn die verurteilte Person
- 1.
- während der Dauer der Führungsaufsicht eine rechtswidrige Tat begeht,
- 2.
- gegen Weisungen nach § 68b gröblich oder beharrlich verstößt oder
- 3.
- sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers oder der Aufsichtsstelle beharrlich entzieht
(2) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 auch dann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von der verurteilten Person infolge ihres Zustands rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel ihre Unterbringung erfordert.
(3) Das Gericht widerruft die Aussetzung ferner, wenn Umstände, die ihm während der Dauer der Führungsaufsicht bekannt werden und zur Versagung der Aussetzung geführt hätten, zeigen, daß der Zweck der Maßregel die Unterbringung der verurteilten Person erfordert.
(4) Die Dauer der Unterbringung vor und nach dem Widerruf darf insgesamt die gesetzliche Höchstfrist der Maßregel nicht übersteigen.
(5) Widerruft das Gericht die Aussetzung der Unterbringung nicht, so ist die Maßregel mit dem Ende der Führungsaufsicht erledigt.
(6) Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Weisungen erbracht hat, werden nicht erstattet.
Fachbeiträge • 7
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- 2. StPO § 462a Abs. 1 Satz 1 - Zuständigkeit der StrafvollstreckungskammerEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 7. November 2011
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/4345 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer KriseninterventionBundestag Drucksachen · 9. November 2022
- 2. 19/26515 - Unterrichtung: Evaluierungsbericht zur Neufassung des § 238 des Strafgesetzbuches durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017Bundestag Drucksachen · 4. Februar 2021
- 3. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 4. 21/1387 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer KriseninterventionBundestag Drucksachen · 27. August 2025
- 5. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026