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1. Januar 2021
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19. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Fachbeiträge • 184
- 1. BGH zur Schuldminderung bei LernbehindertenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 2. Fachanwalt für Strafrecht FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 9. Mai 2021
- 3. Freiverantwortlicher Suizid einer psychisch erkrankten PersonEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. Mai 2026
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- 6. Freiverantwortlicher Suizid einer psychisch erkrankten PersonEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. Mai 2026
- 7. OVG: Lehrer nach Beziehung mit 14Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 11. September 2025
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