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1. Juli 2017
1. Juli 2017
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Die Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 und 73a richtet sich gegen einen anderen, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn
- 1.
- er durch die Tat etwas erlangt hat und der Täter oder Teilnehmer für ihn gehandelt hat,
- 2.
- ihm das Erlangte
- a)
- unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen wurde oder
- b)
- übertragen wurde und er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, oder
- 3.
- das Erlangte auf ihn
- a)
- als Erbe übergegangen ist oder
- b)
- als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer übertragen worden ist.
(2) Erlangt der andere unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 einen Gegenstand, der dem Wert des Erlangten entspricht, oder gezogene Nutzungen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 kann das Gericht auch die Einziehung dessen anordnen, was erworben wurde
- 1.
- durch Veräußerung des erlangten Gegenstandes oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder
- 2.
- auf Grund eines erlangten Rechts.
Fachbeiträge • 114
- 1. Einziehung | VermögensabschöpfungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 4. Mai 2022
- 2. EU Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten bereit für das GesetzgebungsverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Vincent Burgert · www.kanzlei-burgert.de · 21. März 2024
- 3. UnternehmensstrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 12. April 2022
- 4. BGH, Urteil v. 11.11.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 11. November 2020
- 5. BVerfG, Beschluss v. 10.02.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. Februar 2021
- 6. BVerfG, Urteil v. 20.03.2002Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. März 2002
- 7. Strafverteidigung bei VermögensabschöpfungEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 22. Februar 2022
- 8. BGH, Urteil v. 08.07.2025Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 8. Juli 2025
Öffentliche Quellen • 7
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- 2. 21/2037 - Antrag: Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfenBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2025
- 3. 21/2670 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1930 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2033 - Faire Arbeit sichern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2037 - Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfenBundestag Drucksachen · 6. November 2025
- 4. 21/1930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der SchwarzarbeitsbekämpfungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 5. 21/6377 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei EinziehungsbeteiligtenBundestag Drucksachen · 10. Juni 2026
- 6. 21/5869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von VermögenswertenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2026
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