Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
14. Januar 2026
14. Januar 2026
>
Version
30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen Anderer, insbesondere der Träger anderer Sozialleistungen, werden durch dieses Buch nicht berührt. Ermessensleistungen dürfen nicht deshalb versagt werden, weil dieses Buch entsprechende Leistungen vorsieht.
(2) Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch schließt Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches aus. Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches sind gegenüber dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 vorrangig.
(3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben. Wird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist. Eine Entziehung oder Versagung nach Satz 3 ist nur möglich, wenn die leistungsberechtigte Person vom zuständigen Leistungsträger nach diesem Buch zuvor schriftlich auf diese Folgen hingewiesen wurde. Wird die Mitwirkung gegenüber dem anderen Träger nachgeholt, ist die Versagung oder Entziehung rückwirkend aufzuheben.
(4) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels werden nicht an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbracht, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben.
(5) Leistungen nach den §§ 16a, 16b, 16d sowie 16f bis 16i und 16k können auch an erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbracht werden, sofern ein Rehabilitationsträger im Sinne des Neunten Buches zuständig ist; § 22 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 171
- 1. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R, Keine Bewerbungspflicht ohne Kostenübernahme in EingliederungsvereinbarungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 20. Juni 2017
- 2. SG Aachen, Beschluss vom 05. August 2015 – S 14 AS 702/15 ER; Bestimmtheitsanforderungen hinsichtlich der Bewerbungspflicht und der Kostenübernahme für BewerbungenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 14. August 2017
- 3. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 – B 14 AS 42/15 R, Eine Bewerbungspflicht von sechs Bewerbungen pro Monat kann nach den Umständen des Einzelfalles rechtswidrig seinEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 20. Juni 2017
- 4. Bürgergeld - Selbständige AufstockerEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 4. Mai 2014
- 5. BAG, Urteil v. 16.04.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. April 2015
- 6. Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung - BAG 7 ABR 71/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 26. Mai 2015
- 7. Haushaltsrecht als Befristungsgrund des Arbeitsvertrages - BAG 7 AZR 843/08Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 1. Dezember 2014
- 8. Hartz IV -Anrechnung einer Wurstverkäuferin - SG Berlin S 175 AS 15482/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 7. September 2015
Öffentliche Quellen • 25
- 1. 19/3527 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3263 - Anreizsysteme und Zielvereinbarungen in JobcenternBundestag Drucksachen · 20. Juli 2018
- 2. 18/11154 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11030 - Umsetzung und erste Erfahrungen mit dem sogenannten SGB-II-RechtsvereinfachungsgesetzBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 3. 19/4948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 4. 19/5465 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"Bundestag Drucksachen · 5. November 2018
- 5. 19/7797 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Februar 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Februar 2019
- 6. 19/7340 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 76. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 30. Januar 2019Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2019
- 7. 19/13824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen EntschädigungsrechtsBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 8. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020