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3. August 2001
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20. Juli 2004
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1. Januar 2007
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20. September 2013
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13. Mai 2017
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29. Juli 2017
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7. Juli 2023
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1. Januar 2024
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn
- 1.
- entgegen § 2 Absatz 3 die von der Planung berührten Belange, die der Gemeinde bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind und wenn der Mangel offensichtlich und auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss gewesen ist;
- 2.
- die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2, § 4a Absatz 3, Absatz 4 Satz 2, nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, auch in Verbindung mit § 13a Absatz 2 Nummer 1, nach § 22 Absatz 9 Satz 2, § 34 Absatz 6 Satz 1 sowie § 35 Absatz 6 Satz 5 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn
- a)
- bei Anwendung der Vorschriften einzelne Personen, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt worden sind, die entsprechenden Belange jedoch unerheblich waren oder in der Entscheidung berücksichtigt worden sind,
- b)
- einzelne Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gefehlt haben,
- c)
- (weggefallen)
- d)
- bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 3 Absatz 2 Satz 1 nicht für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet veröffentlicht worden ist und die Begründung für die Annahme des Nichtvorliegens eines wichtigen Grundes nachvollziehbar ist,
- e)
- bei Anwendung des § 3 Absatz 2 Satz 5 der Inhalt der Bekanntmachung zwar in das Internet eingestellt wurde, aber die Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 zu veröffentlichenden Unterlagen nicht über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht wurden,
- f)
- bei Anwendung des § 13 Absatz 3 Satz 2 die Angabe darüber, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, unterlassen wurde oder
- g)
- bei Anwendung des § 4a Absatz 3 Satz 4 oder des § 13, auch in Verbindung mit § 13a Absatz 2 Nummer 1, die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen Vorschriften verkannt worden sind;
- 3.
- die Vorschriften über die Begründung des Flächennutzungsplans und der Satzungen sowie ihrer Entwürfe nach §§ 2a, 3 Absatz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Absatz 5, § 9 Absatz 8 und § 22 Absatz 10 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn die Begründung des Flächennutzungsplans oder der Satzung oder ihr Entwurf unvollständig ist; abweichend von Halbsatz 2 ist eine Verletzung von Vorschriften in Bezug auf den Umweltbericht unbeachtlich, wenn die Begründung hierzu nur in unwesentlichen Punkten unvollständig ist;
- 4.
- ein Beschluss der Gemeinde über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist.
(2) Für die Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne ist auch unbeachtlich, wenn
- 1.
- die Anforderungen an die Aufstellung eines selbständigen Bebauungsplans (§ 8 Absatz 2 Satz 2) oder an die in § 8 Absatz 4 bezeichneten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans nicht richtig beurteilt worden sind;
- 2.
- § 8 Absatz 2 Satz 1 hinsichtlich des Entwickelns des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan verletzt worden ist, ohne dass hierbei die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist;
- 3.
- der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist, dessen Unwirksamkeit sich wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften einschließlich des § 6 nach Bekanntmachung des Bebauungsplans herausstellt;
- 4.
- im Parallelverfahren gegen § 8 Absatz 3 verstoßen worden ist, ohne dass die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist.
(2a) Für Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13a aufgestellt worden sind, gilt ergänzend zu den Absätzen 1 und 2 Folgendes:
- 1.
- (weggefallen)
- 2.
- Das Unterbleiben der Hinweise nach § 13a Absatz 3 ist für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unbeachtlich.
- 3.
- Beruht die Feststellung, dass eine Umweltprüfung unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, gilt die Vorprüfung als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn sie entsprechend den Vorgaben von § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 durchgeführt worden ist und ihr Ergebnis nachvollziehbar ist; dabei ist unbeachtlich, wenn einzelne Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt worden sind; andernfalls besteht ein für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans beachtlicher Mangel.
- 4.
- Die Beurteilung, dass der Ausschlussgrund nach § 13a Absatz 1 Satz 4 nicht vorliegt, gilt als zutreffend, wenn das Ergebnis nachvollziehbar ist und durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben nach Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung begründet wird; andernfalls besteht ein für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans beachtlicher Mangel.
(3) Für die Abwägung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder die Satzung maßgebend. Mängel, die Gegenstand der Regelung in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind, können nicht als Mängel der Abwägung geltend gemacht werden; im Übrigen sind Mängel im Abwägungsvorgang nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind.
(4) Der Flächennutzungsplan oder die Satzung können durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Fachbeiträge • 164
- 1. Bundesverwaltungsgericht hält § 13b BauGB für europarechtswidrig - weitreichende Folgen für Bebauungspläne und BaugenehmigungenEingeschränkter Zugriffwww.kunzrechtsanwaelte.de · 25. September 2023
- 2. Kanzlei Dr. Sojka & KaschEingeschränkter Zugriffwww.dr-sojka-kasch.de · 28. Juni 2020
- 3. Bundesverwaltungsgericht kippt beschleunigte Verfahren bei AußenbereichsflächenEingeschränkter Zugriffwww.hgrs.eu · 25. Juli 2023
- 4. okl & partner Rechtsanwälte PartG mbBEingeschränkter ZugriffNavigator2022 · www.oklp.de · 30. Oktober 2023
- 5. Öffentliches Baurecht: Zu den Anforderungen an die sachgerechte Zuordnung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in Bebauungsplänen (OVG Lüneburg, Urteil vom 9. September 2014 – 1 KEingeschränkter ZugriffAf-Comunion_2022 · www.anwaltskanzlei-fricke.de · 6. Oktober 2014
- 6. Bebauungsplan UntätigkeitsklageEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 7. § 13b BauGB unionsrechtswidrig - Urteilsgründe liegen vorEingeschränkter ZugriffJuliaseemann · www.sparwasser-schmidt.de · 11. September 2023
- 8. § 13b BauGB unionsrechtswidrig - Auswirkungen auf Bebauungspläne und BaugenehmigungenEingeschränkter ZugriffJuliaseemann · www.sparwasser-schmidt.de · 21. Juli 2023
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/18965 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2020
- 2. 20/13091 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten StadtentwicklungBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 3. 20/13638 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung - Drucksache 20/13091 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. November 2024
- 4. 20/5663 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 15. Februar 2023
- 5. 20/7248 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5663 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6174 - Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen - Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im BaugesetzbuchBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023
- 6. 20/8008 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. August 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. August 2023
- 7. 20/9344 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8654 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8742 - Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleistenBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 8. 21/781 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungBundestag Drucksachen · 7. Juli 2025